Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
der Firma Hartmut Hetznecker 1.
Allgemeines
1.1 Alle Angebote von Firma Hartmut Hetznecker
und Vereinbarungen
mit Firma Hartmut Hetznecker
erfolgen auf der Grundlage dieser
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Nicht anerkannte
Kundenbedingungen binden uns nicht.
1.2 Ergänzend gelten die Lieferbedingungen der Büro-,
Sitz- und Objektmöbel-Hersteller.
1.3 Angebote sind freibleibend. Mangels abweichender
Vereinbarung besteht bei schriftlichen Angeboten für
Sonderanfertigungen durch Firma Hartmut Hetznecker
eine Bindung von
zwei Monaten, anschließend sind auch diese freibleibend.
Im Rahmen einer laufenden
Geschäftsverbindung gelten diese Allgemeinen
Geschäftsverbindungen für jeden einzelnen Vertrag auch
ohne jeweils ausdrückliche Einbeziehung als vereinbart.
Eine Verpflichtung zu einer Nachlieferung zu früher
vereinbarten Preisen und Konditionen besteht nicht.
2. Auftragsbestätigung
2.1 Mit seiner Auftragserteilung erkennt der Käufer
die Lieferbedingungen an.
2.2 Alle Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen
Bestätigung durch Firma Hartmut Hetznecker
, Änderungen der
vorherigen Absprache.
2.3 Bei fehlender schriftlicher Auftragsbestätigung
durch Firma Hartmut Hetznecker
gilt die Rechnung als schriftliche
Auftragsbestätigung.
2.4 Bei Anzeichen einer Vermögensverschlechterung
seitens des Kunden im Sinne des § 321 BGB ist
Firma Hartmut Hetznecker
berechtigt, die Lieferung zurückzuhalten,
bis der Kaufpreis bezahlt oder für diesen Sicherheit
geleistet wird oder vom Vertrag zurückzutreten.
3. Stornierung, Rücktritt, Warenrücknahme
3.1 Kommt der Vertrag auf Wunsch des Käufers
kulanzhalber zur Aufhebung, ist Firma Hartmut Hetznecker
berechtigt,
für Transport-, Montage- und ähnliche Vertragskosten
entstehende Aufwendungen als Schadensersatz zu
verlangen. Firma Hartmut Hetznecker
ist berechtigt, mindestens 10 %
des Auftragswertes pauschal als Schadensersatz zu
verlangen, falls der Käufer nicht einen geringeren
Schaden nachweist.
3.2 Bei Lieferung von Sonderanfertigungen (siehe
Ziffer 3.5) wird eine freiwillige Vertragsaufhebung
grundsätzlich nicht gewährt.
3.3 Beim Kauf auf Probe wird der Kaufvertrag durch
die Nichtbilligung aufgelöst. Für Ware, die beim
Abnehmer im Gebrauch war (Musterware), kann Firma
Hartmut Hetznecker
einseitig eine Wertminderung bis zu 50 % verlangen, es
sei denn, der Käufer weist eine geringere Minderung
nach. Nach Ablauf von zwölf Monaten oder im Falle von
beschädigter und ohne besondere Reparatur nicht mehr
zweckgemäß verwendbarer Ware sind eine Auflösung des
Kaufvertrages und die Rückgabe der Ware nicht mehr
zulässig.
3.4 Die Nichtbilligung hat unverzüglich nach
Lieferung zu erfolgen, sofern nichts anderes vereinbart
wurde.
3.5 Bei Musterstücken in Sonderanfertigung besteht
kein Recht zur Vertragsauflösung durch Nichtbilligung.
Sonderanfertigungen sind solche Artikel, die nicht
serienmäßig hergestellt und/ oder nicht in Preislisten
geführt werden. Besondere Farbgebungen nach eingesandten
Farbmustern zählen ebenfalls als Sonderanfertigung,
sofern nichts anderes vereinbart wurde.
4. Lieferung
4.1 Der Versand der Ware erfolgt innerhalb
Deutschlands einschließlich evtl. erforderlicher
Verpackung frei Rampe (mit dem Bereitstellen der Ware
auf dem LKW ist die Lieferleistung erfüllt). Für
Auslieferungen an eine besondere Versandadresse oder in
einer besonderen Auslieferungsart (insbesondere nicht
mit Lieferfahrzeugen von Firma Hartmut Hetznecker
) gelten mangels
abweichender Vereinbarungen bezüglich Durchführung und
Frachtkosten die Preise gemäß der gesondert bekannt
gegebenen Preisliste. Bei Lieferungen ins Ausland
verstehen sich unsere Preise frei Grenze BRD. Für die
von uns jeweils bestimmte Serienverpackung erfolgt keine
Berechnung. Sonderverpackungen werden zum
Selbstkostenpreis berechnet.
4.2 Bei Direktanlieferungen an Endkunden mit einem
Bruttowarenwert von über EUR 20.000.- für die einzelne
Lieferung erfolgt die Lieferung frei Rampe (mit dem
Bereitstellen der Ware auf dem LKW ist die
Lieferleistung erfüllt) ohne Vertragen in die
Räumlichkeiten. Bei einem Warenbruttowert unter EUR
20.000,- pro Lieferung berechnen wir bei
Direktanlieferung an den Endkunden 5% des
Brutto-Rechnungsbetrages, mindestens jedoch DM 300,-
4.3 Erfolgt die Anlieferung der Ware in
Ausnahmefällen direkt beim Kunden des Händlers
(Endabnehmer), so geschieht dies grundsätzlich im
Auftrag und auf Gefahr des Händlers ab Werk. Die
Vorsorge für reibungslose Übergabemöglichkeit obliegt in
solchen Fällen stets dem Händler. Mit der Übergabe der
Ware frei Rampe ist unsere Leistung erfüllt. Der
Transport an die Verwendungsstelle sowie das Auspacken
und Aufstellen der Ware obliegt dem Händler.
5. Transportrisiko
5.1 Bei Versand durch Fahrzeug oder Vertragsspediteur
von Firma Hartmut Hetznecker
geht die Gefahr mit der Übergabe der
Ware an den Käufer auf diesen über.
5.2 Das Transportrisiko, d.h. die Gefahr eines
Verlustes bzw. einer Beschädigung der Ware während der
Beförderung, die weder Firma Hartmut Hetznecker
noch der Empfänger
verschuldet hat, trägt Firma Hartmut Hetznecker
, unter der
besonderen Voraussetzung, dass der Empfänger Firma
Hartmut Hetznecker
eine Bescheinigung des Spediteurs (auf
Lieferschein, Frachtpapieren oder Ähnlichem) über Art
und Umfang des festgestellten Transportschadens, soweit
möglich unter näherer Angabe seiner Entstehung, unter
anerkennender Gegenzeichnung durch den Frachtführer
unverzüglich zur Verfügung stellt.
5.3 Bei Selbstabholung der Ware durch den Käufer oder
dessen Beauftragte geht die Gefahr bei Übergabe der Ware
an diese über.
6. Lieferzeit und Lieferbehinderung
6.1 Die Bestimmung des Auslieferungstages in der
vereinbarten Lieferwoche bleibt Firma Hartmut Hetznecker
vorbehalten.
6.2 Soweit Firma Hartmut Hetznecker
an der rechtzeitigen
Erfüllung seiner Verpflichtung durch den Eintritt
unvorhersehbarer, außergewöhnlicher Ereignisse gehindert
ist, die trotz der nach den Verhältnissen des
Einzelfalles zumutbaren Sorgfalt nicht abwendbar waren,
gleichgültig, ob bei Firma Hartmut Hetznecker
oder deren
Zulieferanten, verlängert sich die Lieferzeit in
angemessenem Umfang. Wird die Lieferung oder Leistung
für Firma Hartmut Hetznecker
durch Ereignisse vorgenannter oder
ähnlicher Art unmöglich, so werden Firma Hartmut
Hetznecker
und der
Käufer von ihren Leistungsverpflichtungen frei, ein
Anspruch auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Das
Gleiche gilt, falls der Käufer schuldlos daran gehindert
ist, seine Abnmeverpflichtung zu erfüllen.
6.3 Für Aufträge, die mit keiner festen Lieferzeit
bestätigt werden können (Abrufaufträge), gilt mangels
anderer Vereinbarung eine Mindestabruffrist von 30
Tagen.
6.4 Werden Lieferungen, auch solche aus
Rahmenverträgen und Abrufaufträgen, nicht fristgemäß
abgenommen, so ist Firma Hartmut Hetznecker
berechtigt, die dadurch
entstehende Mehrkosten (z.B. durch Einlagerung) in
Rechnung zu stellen und Schadensersatz zu fordern.
Hinsichtlich der Höhe gilt die Regelung unter Ziffer 3.1
entsprechend. Sofern der Käufer geplante Lieferungen
absagt mit der Maßgabe, daß die Lieferung später
erfolgen soll, hat der Käufer Verteuerungen der Ware,
die aufgrund ihrer späteren Herstellung entstehen, zu
übernehmen.
7. Preise und Zahlungen
7.1 Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung
ab Werk einschließlich Verladung, jedoch ausschließlich
Sonderverpackung. Hinzu kommt die jeweils gültige
Mehrwertsteuer.
7.2 Mangels abweichender Vereinbarung ist die Zahlung
frei Zahlstelle von Firma Hartmut Hetznecker
zu leisten. Der
Rechnungsbetrag ist spätestens 30 Tage nach dem
Rechnungsdatum fällig. Für die Rechtzeitigkeit der
Zahlung ist das Datum der Gutschrift bei der Zahlstelle
maßgeblich. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach
Rechnungsdatum ist der Käufer zum Abzug eines 2%-igen
Skontos berechtigt. Sonstige Skonti werden nicht
gewährt. Schecks und Wechsel dürfen ausschließlich der
Begleichung offener Forderungen dienen. Wechsel bedürfen
grundsätzlich einer besonderen Vereinbarung. Bei Zahlung
mit Wechseln wird kein Skonto gewährt.
7.3 Bei Zahlungen nach Fälligkeit gem. Ziff. 7.2 oder
gestundeter Zahlung sind die banküblichen Sollzinsen –
zumindest aber Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem
Basiszinssatz zu entrichten, ohne dass es einer weiteren
Mahnung bedarf (§§ 286, 288 BGB).
7.4 Die Zurückbehaltung von fälligen Kaufpreisen
aufgrund von irgendwelchen Forderungen des Käufers aus
anderen Geschäften ist ebenso wie die Aufrechnung mit
solchen Forderungen ausgeschlossen, es sei denn, diese
sind von Firma Hartmut Hetznecker
anerkannt oder rechtskräftig
festgestellt.
7.5 Hat Firma Hartmut Hetznecker
mit Einverständnis des Käufers
oder sonst wie berechtigt Teillieferungen durchgeführt,
so ist die in Rechnung gestellte Kaufpreisforderung
zumindest zum entsprechenden Teil fällig.
7.6 Ist nach dem Vertrag zwischen dem Kunden und uns
vorgesehen, daß unsere Lieferungen 3 Monate nach
Vertragsabschluß noch nicht abgeschlossen sind, wird für
den Fall einer nachträglichen Veränderung der bei
Vertragsabschluß maßgeblichen Verhältnisse, insbesondere
im Kostenbereich, unsere bei Lieferung der Ware jeweils
gültige Preisliste zugrundegelegt. Dies gilt nur, wenn
der Kunde Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb
seines Handelsgewerbes gehört oder wenn der Kunde eine
juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein
öffentlich - rechtliches Sondervermögen ist. Bei
Preiserhöhungen gilt dies nur dann, wenn das Ausmaß der
Preiserhöhung zu dem Ausmaß der eingetretenen
Veränderungen in einem angemessenen, für den Kunden
nachvollziehbaren und prüfbaren Verhältnis steht.
Erreicht die so wirksam vereinbarte Preiserhöhung eine
Höhe von 10% des ursprünglich vereinbarten Preises, so
steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht vom Vertrag zu.
7.7 Besteht der Auftrag ganz oder teilweise aus
Sonderfertigungen oder übersteigt die Angebotssumme den
Betrag von EUR 25.000,- , so haben wir auch ohne
ausdrücklichen Vereinbarung einen Anspruch auf Anzahlung
von 40% der Auftragssumme gemäß Ziffer 19.
8. Gewährleistung
8.1 Die Gewährleistung umfasst alle Mängel, die ihre
Ursache im Material, in der Verarbeitung oder in der
Konstruktion der Ware haben.
8.2 Eine Gewährleistung besteht nicht für:
- konstruktionsbedingte Mängel bei Sonderanfertigungen,
die nach Konstruktionsvorgaben des Auftraggebers
hergestellt worden sind;
- für Schäden, die auf natürlichem Verschleiß oder auf
unsachgemäßer Behandlung (wie z.B. Aufstellung in nassen
oder feuchten Räumen, fehlender Schutz vor starker
Wärme- einwirkung, fehlerhafte Reinigung oder Bedienung
oder mutwillige Beschädigung) beruhen;
- für branchenübliche technologisch begründete
Abweichungen in den Maßen, der Form so- wie für nicht
behebbare, z.B. in der Natur des Holzes liegende
Farbabweichungen und für genaue Übereinstimmung mit
Farbmustern sowie für die Gleichmäßigkeit der
verwendeten Furniere bei verschiedenen Möbelstücken;
8.3 Die Gewährleistungsfrist für Büromöbel beträgt 24
Monate ab Übergabe der Ware.
8.4 Bei berechtigten Beanstandungen steht
Firma Hartmut Hetznecker
das Recht der Nacherfüllung zu, in der
Form, die Ware entweder nachzubessern oder
Ersatzlieferung zu leisten. Dem Käufer steht das Recht
zur Minderung oder zur Wandlung nur dann zu, wenn
Firma Hartmut Hetznecker
die Nacherfüllung nicht in angemessener
Frist durchgeführt, oder dieser nicht zur Beseitigung
des Mangels geführt hat.
9. Mängelrügen und Haftungsfreizeichnung
9.1 Handelt es sich nicht schon um offensichtliche
Transportschäden im Sinne von Ziffer 5 dieser
Bedingungen, so hat der Käufer die Ware unverzüglich
nach Auslieferung auf offensichtliche Mängel hin zu
untersuchen und diese Mängel Firma Hartmut Hetznecker
unverzüglich
schriftlich anzuzeigen. Diese Untersuchungspflicht gilt
auch für Vertragsabweichungen in Form von
Falschlieferungen oder Mengenfehlern, es sei denn, die
Abweichung war so erheblich, dass Firma Hartmut
Hetznecker
eine
Genehmigung des Käufers als ausgeschlossen betrachten
musste.
9.2 Zeigt sich ein Mangel erst später, so muss die
Anzeige ebenfalls unverzüglich nach dessen Entdeckung
erfolgen. Unterlässt der Käufer diese unverzüglichen
Anzeigen, so gilt die Ware als genehmigt und die
Gewährleistungsverpflichtung erlischt hinsichtlich
dieser Mängel.
9.3 Über die hier genannten Gewährleistungsrechte
hinausgehende Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen.
Dies bezieht sich insbesondere auf jegliche
Schadensersatzansprüche einschließlich solcher wegen
entgangenen Gewinnes oder wegen sonstiger
Vermögensschäden des Käufers. Dies gilt nicht, soweit
die Schadensursache auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit seitens Firma Hartmut Hetznecker
beruht. Ein
Haftungsausschluss gilt nicht für die Fälle von
Personenschäden.
9.4 Alle Ansprüche des Käufers verjähren spätestens
nach drei Jahren ab Vertragsschluss, soweit sie nicht
schon nach § 438 BGB einer zweijährigen Verjährungsfrist
unterliegen.
10. Eigentumsvorbehalt
Die Lieferung der Ware erfolgt unter
Eigentumsvorbehalt gemäß § 449 BGB mit folgenden
Erweiterungen:
10.1 Firma Hartmut Hetznecker
behält sich das Eigentum an
sämtlichen von ihr gelieferten Waren bis zur Bezahlung
ihrer Gesamtforderungen - auch zukünftigen - aus der
gesamten Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor. Dies
gilt auch dann, wenn eine Zahlung auf eine bestimmte
Lieferung geleistet wurde.
10.2 Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur im
ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterveräussern. Er
tritt schon jetzt die ihm bezüglich der Vorbehaltsware
aus der Veräußerung oder einem sonstigen Rechtsgrund
zustehenden Forderungen gegen seinen Abnehmer mit allen
Nebenrechten sicherungshalber in voller Höhe, also auch
hinsichtlich seines Mehrerlöses, an Firma Hartmut
Hetznecker
ab.
10.3 Übersteigt der Wert der gesamten Firma Hartmut
Hetznecker
zur Sicherheit dienenden Vorbehaltsware (berechnet auf
der Grundlage der Verkaufspreise von Firma Hartmut
Hetznecker
) oder
die Summe der ersatzweise abgetretenen
Verkaufsforderungen die Gesamtforderung von Firma
Hartmut Hetznecker
um mehr als 20 %, so wird Firma Hartmut Hetznecker
auf Verlangen des
Käufers hinsichtlich des überschießenden Teils entweder
Ware übereignen oder abgetretene Forderungen
zurückübertragen.
10.4 Bis auf Widerruf ist der Käufer ermächtigt, die
abgetretene Forderung aus der Weiterveräußerung im
eigenen Namen einzuziehen. Ein Widerruf erfolgt erst
dann, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen
nicht nachkommt oder in Vermögensverfall gerät.
10.5 Die Vorbehaltsware ist vom Käufer gegen Feuer
und Diebstahl ausreichend zu versichern.
10.6 Der Käufer hat bei einem etwaigen Übergang des
Geschäfts auf einen Dritten diesen von dem
Vorbehaltseigentum von Firma Hartmut Hetznecker
und dem verlängerten
bzw. erweiterten Eigentumsvorbehalt zu unterrichten und
dem Dritten die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen
zu übertragen.
11. Muster und Zeichnungen
Firma Hartmut Hetznecker
behält sich an allen seinen Abbildungen,
Zeichnungen, Skizzen, Mustern und sonstigen Unterlagen
die Eigentums-, Urheber- und Nutzungsrechte vor. Sie
sind auf Verlangen unverzüglich zurückzusenden und
dürfen nur mit Zustimmung von Firma Hartmut Hetznecker
an Dritte
weitergegeben werden.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
12.1 Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung ist
Ettlingen.
12.2 Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus dem
Vertragsverhältnis mit Vollkaufleuten oder einer
juristischen Person des öffentlichen Rechts sind
ausschließlich das Amtsgericht Ettlingen bzw. das
Landgericht Karlsruhe zuständig. Bei Nichtkaufleuten
richtet sich der Gerichtsstand nach den gesetzlichen
Vorschriften.
13. Schlussbemerkung / Sonstiges
Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Regelungen
dieser AGB wird die Rechtswirksamkeit der übrigen
Bedingungen und des Vertrages nicht berührt.
II. Besondere Bestimmungen für die Lieferung u. Montage von
Innenausbauarbeiten, Schrank- und Trennwänden
Ergänzend gelten bei der Lieferung und der Montage
von Innenausbauarbeiten, Schrank- und Trennwänden die
nachfolgenden Bestimmungen.
14. Angebot
14.1 Zum Angebot gehörende Unterlagen, d. h.
Abbildungen, Zeichnungen, Maße, Gewichte oder sonstige
Leistungsdaten sind nur annähernd maßgebend, soweit sie
nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich
bezeichnet sind. Technische Änderungen gegenüber
Prospektangaben bleiben vorbehalten. Eine Bezugnahme auf
DIN-Vorschriften ist lediglich Leistungsbeschreibung und
keine Zusicherung von Eigenschaften.
14.2 Bestandteil sämtlicher Angebote und Verträge
betreffend die Lieferung und Montage von Schrank- und
Trennwänden ist die VOB/B in ihrer jeweils geltenden
Fassung.
15. Liefer- und Leistungszeiten
15.1 Die Vereinbarung von Liefer- bzw.
Montageterminen und -fristen bedarf der Schriftform.
Eine Liefer- sowie Montagefrist beginnt erst mit Eingang
sämtlicher vom Besteller hereinzugebender Unterlagen wie
Spezifikationen, Zeichnungen, Genehmigungen,
Zeichnungsfreigaben, etc. Eine Verschiebung des Termines
der Auftragsklarstellung (Freigabe der Werkzeichnung)
verlängert sämtliche Folgetermine entsprechend.
15.2 Lieferungs- und Montageverzögerungen aufgrund
höherer Gewalt sowie aufgrund von Ereignissen, die für
Firma Hartmut Hetznecker
unvorhergesehen waren oder auf deren
Eintritt und Beendigung Firma Hartmut Hetznecker
keinen Einfluss
hat, wie beispielsweise Streik, Aussperrung, behördliche
Anordnungen, Betriebsstörungen u. ä. hat Firma Hartmut
Hetznecker
auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen
nicht zu vertreten; dies gilt auch, wenn diese bei den
Zulieferern von Firma Hartmut Hetznecker
eintreten. Firma Hartmut Hetznecker
ist
in diesem Falle berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung
um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer
angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
15.3 Firma Hartmut Hetznecker
ist zu Teillieferungen und
Teilleistungen berechtigt.
15.4 Mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr
der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen
Untergangs auf den Besteller über.
16. Montage
16.1 Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, sind die
Montagekosten im Nettopreis nicht enthalten.
16.2 Der Besteller ist dafür verantwortlich, dass die
Montage ohne Behinderung durch Dritte und ohne
Unterbrechung durchgeführt werden kann. Er ist weiterhin
dafür verantwortlich, dass Durchgänge und Türen so
dimensioniert sind, dass die einzubauenden Elemente
ungehindert transportiert werden können. Art, Mittel und
Kosten für den Vertikaltransport sind in den
Ausschreibungsunterlagen anzugeben. Hierfür sind
geeignet: a) genügend großer Bauaufzug b) genügend
großes Treppenhaus c) freie Leistungsschächte d)
geeignete Öffnungen in Fassaden.
16.3 Der Besteller stellt für die Zwischenlagerung
der Innenwandelemente geeignete, ausreichend große
Flächen und Räume zur Verfügung. Die Festlegung von
Lagerflächen und –räumen erfolgt in Abstimmung mit dem
Montageablauf, der Anlieferungsmenge und dem
Anlieferungsrhythmus. Der Besteller ist dafür
verantwortlich, dass die klimatischen Bedingungen der
Lagerflächen und –räume keine schädliche Einwirkung auf
Elemente und Zubehörteile haben, auch nicht bei längerer
Lagerdauer.
16.4 Die Belastungsmöglichkeiten der Decken und des
Fußbodenaufbaus sind vom Auftraggeber/Besteller in den
Ausschreibungsunterlagen anzugeben.
16.5 Für die Lagerung von Kleinteilen, Werkzeugen,
etc. sind vom Auftraggeber abschließbare Räume zur
Verfügung zu stellen.
16.6 Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass
die Einbauräume ausreichend beleuchtet, gleichmäßig
geheizt und gesäubert sind.
16.7 Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass der für
die Montage benötigte Baustrom rechtzeitig und
ausreichend zur Verfügung steht.
17. Maße
17.1 Das Aufmaß der Einbauräume, der Tragkonstruktion
und übriger baulicher Gegebenheiten zwecks
passungsgerechter Innenwandbemessung, Konstruktion und
Ausführung kann entfallen, wenn die in den
DIN-Bestimmungen 18201 und 18202 genannten geometrischen
Eigenschaften für die Einbauräume von dem für die
Gesamtbaudurchführung Verantwortlichen gewährleistet
werden. In diesem Falle liegt das Risiko für Mehrkosten
bei etwaigen Maßabweichungen beim Besteller.
17.2 Ist dies nicht der Fall oder lassen die
vorgelegten Planungsunterlagen oder der bisherige
Bauzustand Passungsschwierigkeiten erwarten, so müssen
die lichten Breiten- und Höhenmaße auf der Baustelle
aufgenommen werden, und zwar an der Breite am Boden, an
der Decke und in der mittleren Höhe, in der Höhe am
Anfang und am Ende und im Abstand von jeweils 2 m
dazwischen. Ist der Fußboden nicht fertig und nur die
Rohdecke vorhanden, wird das Vorhandensein eines
Meterrisses vorausgesetzt. Ebenso sind alle für das
Aufmaß notwendigen und für alle Gewerke vereinbarten
Anschluss- und Bezugspunkte vom Auftraggeber
nachzuweisen. Wird bei Auftragserteilung Teilaufmaß
beigefügt, sind die Angebotszeichnungen hinsichtlich der
Baumaße verbindlich.
18. Angrenzende Bauteile
18.1 Angrenzende Bauteile müssen hinsichtlich
Gestalt, Lage, Struktur, Festigkeit und der
bauphysikalischen Eigenschaften so beschaffen sein, dass
sie einen ordnungsgemäßen Anschluss der umsetzbaren
Innenwandkonstruktion gewährleisten und die
bauphysikalischen Werte, welche zwischen den Parteien
gesondert vereinbart sind, ermöglichen. Auflage und
Anschlussflächen müssen die Anforderungen der
Verbindungskonstruktion und des Verbindungsmittels
erfüllen. Sie müssen eben, ohne Struktur, Risse o. Ä.
sein.
18.2 Die Festigkeitseigenschaften des Materials
müssen die Aufnahme und die Funktionstüchtigkeit der
Befestigungsmittel langfristig gewährleisten. Dauernde
Wechselbeanspruchungen durch die Nutzung des Gebäudes
und der Räume sind zu berücksichtigen.
18.3 Maßabweichungen der angrenzenden Bauteile
müssen, soweit sie bei ordnungsgemäßer Bauausführung
unvermeidbar sind und die nachfolgenden
Ausgleichsmöglichkeiten der Innenwände nicht
überschreiten, aufgenommen werden. Für den Maßausgleich
werden die Anforderungen der DIN 18202 Tabelle 3
vereinbart.
18.4 Lageabweichungen und Gestaltungsabweichungen
außerhalb dieser Anforderungen gehen zu Lasten des
Bestellers und berechtigen Firma Hartmut Hetznecker
zu
Nachforderungen.
18.5 Alle vereinbarten oder angebotenen
Schalldämmwerte beziehen sich auf die jeweils neueste
Fassung der DIN 4109. Die Anforderungen, ausgedrückt in
Dezibel (dB), beziehen sich auf das bewertete
Bauschalldämm-Maß, gemessen im Labor. Abweichungen
dieser zertifizierten Laborwerte, die im eingebauten
Zustand durch die Gegebenheiten der Räumlichkeiten sowie
der angrenzenden Bauteile (Materialbeschaffenheit,
sonstige An-, Ein- und Umbauten usw.) herrühren, sind
von Firma Hartmut Hetznecker
nicht zu vertreten. Bestellerseits
gewünschte Nachmessungen, ob angrenzende Bauteile
Einfluss auf die angebotenen Schalldämmwerte haben, sind
vom Besteller zu vergüten. Die entsprechende
Prüfungspflicht obliegt gleichfalls dem Besteller.
19. Zahlung
19.1 Soweit nicht anders vereinbart, gilt bei
Projekten mit einem Volumen von mehr als Euro 25.000,00
bei Lieferung und Montage von Innenausbauarbeiten,
Schrank- und Trennwänden folgender Zahlungsplan:
1.1 Vorauszahlung in Höhe von 40 % der Auftragssumme bei
Auftragserteilung
1.2 Abschlagszahlung in Höhe von 30 % der Auftragssumme
bei Bereitstellungsanzeige der vertragsgemäß
bereitgestellten Ware
1.3 Abschlagszahlung in Höhe von weiteren 25 % der
Auftragssumme bei Montageende.
1.4 Restzahlung von 5 % innerhalb von 30 Tagen nach
Erhalt der Schlussrechnung (Rechnungsdatum zzgl. 3 Tage)
gemäß Ziff. 7.2.
Firma Hartmut Hetznecker
erstellt über die fälligen
Abschlagszahlungen Rechnungen
19.2 Für sonstige Rechnungen gilt die Regelung in
Ziff. 7.2.
19.3 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn
Firma Hartmut Hetznecker
über den Betrag verfügen kann. Im Falle von
Schecks gilt die Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der
Scheck eingelöst und gutgeschrieben ist.
19.4 Firma Hartmut Hetznecker
ist berechtigt, trotz anders
lautender Bestimmungen des Bestellers Zahlungen zunächst
auf dessen ältere Schulden anzurechen. Er wird den
Besteller über die Art der erfolgten Verrechnung
informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden,
so ist Firma Hartmut Hetznecker
berechtigt, die Zahlung zunächst auf
die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die
Hauptforderung anzurechnen.
19.5 Gerät der Besteller in Verzug, so ist der
Lieferer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an
Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem
Basiszinssatz als pauschalen Verzugsschaden zu
verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens durch
Firma Hartmut Hetznecker
ist zulässig.
19.6 Werden Firma Hartmut Hetznecker
Umstände bekannt, die die
Kreditwürdigkeit des Bestellers in Frage stellen,
insbesondere wenn ein Scheck des Bestellers nicht
eingelöst wird, dieser seine Zahlungen einstellt, oder
wenn Firma Hartmut Hetznecker
andere Umstände bekannt werden, die
die Kreditwürdigkeit des Bestellers in Frage stellen,
ist Firma Hartmut Hetznecker
berechtigt, die gesamte Restschuld
fällig zu stellen. Firma Hartmut Hetznecker
ist in diesem Fall
außerdem berechtigt, Vorauszahlungen zu verlangen und
künftige Leistungen nur gegen Vorauskasse zu erbringen.
19.7 Der Besteller ist zur Aufrechnung,
Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn
seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder
unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Besteller
ferner lediglich wegen Gegenansprüchen aus demselben
Vertragsverhältnis berechtigt. Die Höhe des
Zurückbehaltungsrechtes bestimmt sich nach § 641 Abs. 3
BGB.
19.8 Eventuell eingereichte Bürgschaften sind
Firma Hartmut Hetznecker
entsprechend dem Leistungsfortschritt
unverzüglich zurückzugeben.
20. Abrechnung
20.1 Grundlage zur Ermittlung des Leistungsumfanges
sind die vom Besteller genehmigten Zeichnungen. Es wird
nach Elementen ausgeschrieben und abgerechnet. Als
Element ist dabei der einzelne Raster in seiner
Gesamthöhe zu verstehen. Hierin sind enthalten Boden-
und Deckenanschlüsse sowie die Verbindungsteile.
20.2 Soweit nicht anders vereinbart, sind besonders
zu vergüten:
- Pass-Stücke - Fußanschlüsse - Anschlüsse an feste
Bauteile - Eckausbildungen - freie Wandanschlüsse -
Bohrungen - Vorrichtungen für Elektro- und
Sanitäreinbauten - Außenklingungen und Ausschnitte,
Sonderaussteifungen
20.3 Preise für Leistungen, die in den
Auftragsunterlagen nicht genannt sind, aber zur
gebrauchsfertigen Herstellung des Objektes gehören,
werden unter Bezug auf die Einzelpreise der
vertraglichen Leistungen ermittelt.
20.4 Verlangt der Besteller Zeichnungen, Berechnungen
und andere Unterlagen, die Firma Hartmut Hetznecker
nach dem Auftrag
nicht zu stellen hat, so erfolgt eine besondere
Vergütung durch den Besteller.
21. Abnahme
Es erfolgt eine förmliche Abnahme bei Montageende
gemäß § 12 VOB/B.
22. Gewährleistung
22.1 Die Gewährleistung richtet sich nach der VOB/B.
Weitergehende Ansprüche des Bestellers bei Sachschäden,
insbesondere der Anspruch auf Schadensersatz, sind
ausgeschlossen, soweit Firma Hartmut Hetznecker
nicht grobe
Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt.
22.2 Der Besteller ist verpflichtet, Beanstandungen
oder Mängel innerhalb von 8 Tagen nach Entdeckung
Firma Hartmut Hetznecker
schriftlich mitzuteilen. Die Regelung des §
377 HGB bleibt unberührt.
23. Eigentumsvorbehalt
23.1 Verarbeitung oder Umbildung erfolgt stets für
Firma Hartmut Hetznecker
, jedoch ohne Verpflichtung für Firma Hartmut Hetznecker
23.2 Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware
im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und
zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist.
23.3 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware
wird der Besteller auf das Eigentum des Lieferers
hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen.
Kosten und Schäden trägt der Besteller.
23.4 Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers –
insbesondere Zahlungsverzug – ist Firma Hartmut
Hetznecker
berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Bestellers
zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der
Herausgabeansprüche des Bestellers gegen Dritte zu
verlangen. In der Zurücknahme sowie der Pfändung der
Vorbehaltsware durch Firma Hartmut Hetznecker
liegt kein Rücktritt
vom Vertrag.
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